Mit einem Freistellungsauftrag können Ihre Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer befreit werden. Dabei ist es wichtig, dass die geltenden Freibetragsgrenzen eingehalten werden. Für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner gilt der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag von 1.602 EUR, für Alleinstehende die Hälfte, also 801 EUR.
In welcher Höhe möchten Sie einen Freistellungsauftrag in unserem Haus stellen? Erteilen Sie uns hier Ihren Auftrag!