Die Krankenhauszusatzversicherung der SDK

KLINIKprivat – für eine optimale Versorgung und mehr Privatsphäre im Krankenhaus

Mit der Krankenhauszusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) gehen Sie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt auf Nummer sicher. Entscheiden Sie selbst, welches Krankenhaus Sie behandelt und wie Sie dort untergebracht sind. Verlassen Sie sich auf den Rat eines erfahrenen Chefarztes oder Spezialisten und fühlen Sie sich nicht mehr hinten angestellt, wenn es um Ihre Gesundheit geht.

Häufige Fragen

Was muss ich für die Umstellung auf die private Krankenversicherung beachten, wenn ich im Tarif FLEXOoption versichert bin?

Sie können sich nur privat krankenversichern, wenn Sie nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind (freiwillig versichert). Das geschieht in der Regel, wenn Sie mit Ihrem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschreiten oder sich selbstständig machen. Die Umstellung müssen Sie spätestens zwei Monate nach Wegfall der Versicherungspflicht beantragen.

Bis zu welchem Gebührensatz werden in der Krankenhauszusatzversicherung Leistungen erstattet?
  • Tarife SG1 und SG1O ("Einbettzimmer"):
    Die SDK übernimmt die Kosten auch über dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte.
  • Tarife SG2 und SG2O ("Zweibettzimmer"):
    Die SDK übernimmt die Kosten bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte.
Ist das Zweibettzimmer in Krankenhäusern im Umkreis nicht mittlerweile Mindeststandard?

Schön, wenn Sie diese Erfahrung bereits gemacht haben. Allerdings ist nicht sichergestellt, dass jede Behandlung im Umkreis erfolgt bzw. möglich ist.

Wie hoch ist die Zuzahlung im Krankenhaus für gesetzlich Krankenversicherte?

Grundsätzlich müssen gesetzlich Versicherte pro Behandlungstag 10 Euro an Ihre Krankenkasse zuzahlen. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage begrenzt (entspricht maximal 280 Euro).