- Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Optionales Krankenhaustagegeld
Die Krankenhauszusatzversicherung der SDK
KLINIKprivat – für eine optimale Versorgung und mehr Privatsphäre im Krankenhaus
Mit der Krankenhauszusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) gehen Sie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt auf Nummer sicher. Entscheiden Sie selbst, welches Krankenhaus Sie behandelt und wie Sie dort untergebracht sind. Verlassen Sie sich auf den Rat eines erfahrenen Chefarztes oder Spezialisten und fühlen Sie sich nicht mehr hinten angestellt, wenn es um Ihre Gesundheit geht.
Das leistet KLINIKprivat für Sie
Bestimmen Sie selbst über Ihre stationäre Versorgung. Vor allem, wenn es darum geht, wer Sie behandelt, wie Sie untergebracht sind und wo Sie versorgt werden. Wahren Sie Ihre Privatsphäre und Ruhe für einen optimalen Genesungsverlauf. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie diese Vorteile nicht, da zum Beispiel eine Unterbringung im Mehrbettzimmer möglich ist, das Krankenhaus möglichst nahe liegen muss und eine Behandlung in der Regel durch den diensthabenden Arzt durchgeführt wird, beispielsweise durch einen Assistenzarzt. Außerdem ist eine Zuzahlung pro Krankenhaustag erforderlich.
Ihre Vorteile mit der Krankenhauszusatzversicherung KLINIKprivat
- Freie Krankenhauswahl: Sie sind bei Ihrer Entscheidung unabhängig und können Ihnen empfohlene oder von Ihnen bevorzugte Fachkliniken wählen.
- Chefarztbehandlung: Die freie Wahl des Arztes bedeutet unter anderem qualifizierte Versorgung nach neuesten Erkenntnissen sowie eine durchgängige Betreuung durch den Spezialisten Ihres Vertrauens.
- Ein- oder Zweibettzimmer: Die komfortablere Unterbringung bringt Ihnen viele Vorzüge, wie zum Beispiel mehr Privatsphäre, flexible Besuchszeiten, TV- und Telefonanschluss, eigenes Bad und Toilette.
- Krankenhaustagegeld: Falls Sie auf das Ein- oder Zweibettzimmer verzichten, erhalten Sie je nach Tarif ersatzweise ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 18 Euro oder 30 Euro.
- SDK Card für Privatpatienten: Sie erhalten eine private Krankenversicherungskarte, mit der Sie sich ganz unbürokratisch als Privatpatient im Krankenhaus ausweisen können.
- Mit dem Options-Tarif (FLEXOoption) können Sie sich zusätzlich zur Krankenhauszusatzversicherung der SDK den späteren Zugang in die private Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung sichern, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen heute noch nicht erfüllen. Der Tarif ist vergünstigt, da er ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert ist. Sobald Sie aus der Pflichtversicherung ausscheiden, können Sie in unsere private Vollversicherung wechseln. Wechseln Sie nicht, wird Ihr Tarif in die reguläre Zusatzversicherung KLINIKprivat umgestellt. Die Leistungen bleiben identisch. Der Optionstarif gilt, wenn Sie zwischen 16 und 40 Jahre alt sind.
Besonderes Angebot für Kinder bis 16 Jahre
Kinder sprühen vor Lebensfreude und Tatendrang. Gerade dann ist es gut zu wissen, dass sie optimal abgesichert sind. Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr bieten wir Ihnen daher mit KIDSplus bedarfsgerechte Tarifpakete an, die neben der Krankenhauszusatzversicherung auch eine Zahnzusatzversicherung inklusive Kieferorthopädie sowie Leistungen für Brillen/ Kontaktlinsen und Auslandsreisen beinhalten können. Je nach Wahl des Tarifpakets "Basis", "Comfort" oder "Top" können Sie bereits mit einem monatlichen Beitrag von 7,07 Euro einsteigen.
Weitere besondere Bedingungen
Voraussetzung für die Leistung von KLINIKprivat oder FLEXOoption ist die medizinische Notwendigkeit sowie die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie wird – bis auf wenige Ausnahmen – in allen inländischen Krankenhäusern erbracht. Leistet die GKV nicht, erhalten Sie statt der Wahlleistungen ein Krankenhaustagegeld. Die Wartezeit beträgt drei Monate und entfällt bei Unfällen.
Vorteile eines zusätzlichen Krankenhaustagegelds
Mit einem zusätzlichen Krankenhaustagegeld (Tarif 10) decken Sie weitere Kosten ab, die infolge eines Krankenhausaufenthaltes entstehen – und das für einen sehr geringen Beitrag. Das Geld können Sie zum Beispiel verwenden, um Kosten für die gesetzliche Zuzahlung, Kinderbetreuung, Fernsehen oder Fahrten von Angehörigen zu decken. Es steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Krankenhaustagegeld ohne den Tarif KLINIKprivat oder FLEXOoption abzuschließen. Die Wartezeit beträgt drei Monate und entfällt bei Unfällen.
Beitragsbeispiele
Um Ihnen einen Überblick über Beitragshöhe und Leistungen zu geben, finden Sie nachfolgend ein paar ausgewählte Beitragsbeispiele.
Mindestabsicherung
Eintrittsalter* | 10 | 25 | 35 | 45 |
---|---|---|---|---|
KLINIKprivat: Krankenhauszusatzversicherung | ||||
Tarif SG1 (Einbettzimmer) | 5,66 EUR | 41,15 EUR | 49,89 EUR | 63,18 EUR |
Tarif SG2 (Zweibettzimmer) | 2,92 EUR | 28,25 EUR | 35,94 EUR | 46,86 EUR |
FLEXOoption: Krankenhauszusatzversicherung mit Wechseloption | ||||
Tarif SG1O (Einbettzimmer)** | nicht verfügbar | 30,40 EUR | 41,93 EUR | nicht verfügbar |
Tarif SG2O (Zweibettzimmer)** | nicht verfügbar |
19,22 EUR | 27,56 EUR | nicht verfügbar |
*Das Alter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.
** Der Tarif ist vergünstigt, da er ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert ist. Der Beitrag steigt in 5-Jahresschritten ab dem 21. Lebensjahr.
Häufige Fragen
Sie können sich nur privat krankenversichern, wenn Sie nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind (freiwillig versichert). Das geschieht in der Regel, wenn Sie mit Ihrem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschreiten oder sich selbstständig machen. Die Umstellung müssen Sie spätestens zwei Monate nach Wegfall der Versicherungspflicht beantragen.
- Tarife SG1 und SG1O ("Einbettzimmer"):
Die SDK übernimmt die Kosten auch über dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. - Tarife SG2 und SG2O ("Zweibettzimmer"):
Die SDK übernimmt die Kosten bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte.
Schön, wenn Sie diese Erfahrung bereits gemacht haben. Allerdings ist nicht sichergestellt, dass jede Behandlung im Umkreis erfolgt bzw. möglich ist.
Grundsätzlich müssen gesetzlich Versicherte pro Behandlungstag 10 Euro an Ihre Krankenkasse zuzahlen. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage begrenzt (entspricht maximal 280 Euro).