Wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind und Ihnen deshalb die Zahlungen nicht möglich sind, können Sie ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistungen für Ihre Verbraucherkredite für drei Monate veranlassen. (Zeitraum 01.04.2020 bis 30.06.2020). Zahlungen die Sie jetzt aussetzen, werden an die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit angehängt.
Bitte beachten Sie:
Die Ratenaussetzung ist derzeit nicht für öffentliche Darlehensprogramme (z.B. der KfW) möglich. Sobald es hierzu Erleichterungen gibt, informieren wir Sie zeitnah.