Sie sind an dem Kauf oder Verkauf einer Immobile interessiert und arbeiten mit einem Immobilienmakler zusammen? Nun wundern Sie sich, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt?
Sollten Sie bei der Immobiliensuche oder dem Immobilienverkauf in diese Situation kommen, dann hat Ihr Immobilienmakler alles richtig gemacht.
Nach dem Geldwäschegesetz müssen wir die Identität unserer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben wir vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass wir verpflichtet sind, uns ihren Personalausweis zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem müssen wir prüfen, ob Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.