- Bis zu 100 Prozent vom Rechnungsbetrag
- Zahnersatz, Füllungen, Prophylaxe und Kieferorthopädie
- Hochwertiger Zahnersatz (z. B. Implantate)
Zahnzusatzversicherung
ZAHNprivat – Wünsche werden bezahlbar
Die Zahnzusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) verhilft Ihnen zu einem strahlenden Lächeln. Gerade für Zahnersatz wie zum Beispiel für Brücken, Kronen und Implantate zahlt die gesetzliche Krankenkasse auch bei regelmäßiger Vorsorge nur einen geringen Teil der Kosten. Wenn Sie eine hochwertige und langhaltende Versorgung Ihrer Zähne anstreben, kommt schnell ein vierstelliger Rechnungsbetrag zusammen, den Sie überwiegend aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Das leistet ZAHNprivat für Sie
Die Zahnzusatzversicherung ZAHNprivat greift dann, wenn die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aufhören. Wenn größere Maßnahmen wie zum Beispiel Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate notwendig sind, reicht der befundorientierte Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht aus. Die Zahnersatz-Bausteine des Tarifs ZAHNprivat übernehmen eine prozentuale Summe vom Gesamtrechnungsbetrag (20, 30, 50 oder 70 Prozent). Sie können sich auch zusätzlich oder ausschließlich für den Baustein mit Leistungen für Kunststofffüllungen, Inlays, Zahnprophylaxe wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie für Kinder entscheiden.
Ihre Vorteile mit der Zahnzusatzversicherung ZAHNprivat
Gerade wenn Sie Wert auf hochwertigen Zahnersatz wie zum Beispiel Implantate legen, lohnt sich ZAHNprivat für Sie besonders, da der Tarif einen Großteil der Kosten übernimmt und Ihre Krankenkasse nur die einfachste Form der Versorgung wie zum Beispiel eine Metallbrücke bezuschusst. Übrigens: Für Kinder bis 16 Jahre bietet die SDK Ihnen mit KIDSplus zudem bedarfsgerechte Tarifpakete mit Zusatzleistungen ab 7,07 Euro an. Für die Generation ab 55 Jahren ist AKTIV 55plus eine gute Wahl, da diese Tarifkombinationen bereits ab 8,51 Euro monatlich ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur teilweise
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet für Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Dieser liegt bei 50 Prozent der sogenannten "Regelversorgung". Darunter wird ein medizinisch ausreichender, zweckmäßiger und wirtschaftlich vertretbarer Zahnersatz verstanden.
Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen kann der Festzuschuss geringfügig erhöht werden (siehe FAQ).
Erstattungsbeispiele
Zahnersatz: Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone (gewählter Tarif: ZG70) |
|
---|---|
Implantat | 1.530 EUR |
Knochenaufbau | 1.150 EUR |
Suprakonstruktion | 900 EUR |
Gesamtkosten | 3.580 EUR |
Festzuschuss GKV inkl. Höchstbonus | 429 EUR |
Eigenbeteiligung ohne Zusatzversicherung | 3.151 EUR |
Leistung aus ZG70 (70 % vom Gesamtbetrag) | 2.506 EUR |
|
|
Zahnfüllung: Dreiflächiges Keramik-Inlay (gewählter Tarif: ZGB) |
|
Material- und Laborkosten | 300 EUR |
Zahnärztliche Leistungen | 300 EUR |
Gesamtkosten | 600 EUR |
Kassenzuschuss | 45 EUR |
Eigenbeteiligung ohne Zusatzversicherung | 555 EUR |
Leistung aus ZGB (80 % der Restkosten) | 444 EUR |
Quelle: Finanztest 11/2016
Hochwertige Absicherung für Zahnersatz, Füllungen, Prophylaxe und mehr
Unsere Zahnzusatzversicherung ZAHNprivat leistet unabhängig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für:
- Zahnersatz wie zum Beispiel Implantate nach vorheriger Zusage, Prothesen, Kronen, Brücken und Stiftzähne,
- Kunststofffüllungen und Inlays,
- Zahnprophylaxe, zum Beispiel professionelle Zahnreinigung und
- Kieferorthopädie für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
Tarifleistungen von ZAHNprivat im Überblick
Zahnersatz |
Tarif ZG20 | Tarif ZG30 |
Tarif ZG50 |
Tarif ZG70 |
---|---|---|---|---|
Leistungen vom |
20 % | 30 % |
50 % |
70 % |
Begrenzungen |
Zusammen mit der Leistung der Krankenkasse maximal 1. bis 2. Jahr maximal 3.000 EUR |
|||
Wartezeit |
Die Wartezeit beträgt 8 Monate ab Versicherungsbeginn. |
Kunststofffüllungen & Inlays |
Tarif ZGB |
---|---|
Leistungen (nach Vorleistung der Krankenkasse) |
80 % |
Begrenzungen |
Leistung ist gedeckelt auf 70 % vom Rechnungsbetrag, falls die Krankenkasse nichts erstattet 1. bis 2. Jahr maximal 500 EUR |
Wartezeit |
Die Wartezeit beträgt 8 Monate ab Versicherungsbeginn. |
Zahnprophylaxe |
Tarif ZGB |
---|---|
Leistungen vom |
100 % vom Rechnungsbetrag, maximal 70 Euro pro Kalenderjahr |
Begrenzungen |
Keine |
Wartezeit |
Keine |
Kieferorthopädie für Kinder |
Tarif ZGB |
---|---|
Leistungen vom |
100 % |
Begrenzungen |
Zusammen mit der Leistung der Krankenkasse maximal Eintrittsalter* bis 6 Jahre = maximal 1.500 EUR |
Wartezeit |
Die Wartezeit beträgt 8 Monate ab Versicherungsbeginn. |
* Das Eintrittsalter errechnet sich aus Kalenderjahr minus Geburtsjahr.
Besonderes Angebot für Kinder bis 16 Jahre
Kinder sprühen vor Lebensfreude und Tatendrang. Gerade dann ist es gut zu wissen, dass sie optimal abgesichert sind. Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr bieten wir Ihnen mit KIDSplus bedarfsgerechte Tarifpakete an, die neben der Zahnzusatzversicherung auch Leistungen für Brillen/ Kontaktlinsen, Auslandsreisen und Krankenhausaufenthalte beinhalten. Je nach Wahl des Tarifpakets "Basis", "Comfort" oder "Top" können Sie bereits mit einem monatlichen Beitrag von 7,07 Euro einsteigen.
Besonderes Angebot für Personen ab 55 Jahre
Sie sind mindestens 55 Jahre alt, gesetzlich krankenversichert und legen Wert auf Ihre Gesundheit? Dann haben wir mit AKTIV 55plus ein besonderes Angebot für Sie. Der Tarif enthält drei attraktive Leistungspakete aus den Bereichen Zahnersatz, Brillen/ Kontaktlinsen, Auslandsreisen, Kuren und Heilpraktiker. Und das Beste daran: Das günstige Basispaket gibt es schon für 8,51 Euro monatlich und Sie können AKTIV 55plus ohne Gesundheitsprüfung abschließen.
Beitragsbeispiele für ZAHNprivat
Um Ihnen einen Überblick über Beitragshöhe und Leistungen zu geben, finden Sie nachfolgend ein paar ausgewählte Beitragsbeispiele. Im Tarif ZG70 zahlen Sie zum Beispiel für Kinder ab 10 Jahren 0,09 Euro im Monat. Als 45-jähriger Erwachsener zahlen Sie 41,23 Euro. Je früher Sie eine Versicherung zum Zahnersatz abschließen, desto günstiger ist der monatliche Beitrag.
Eintrittsalter* |
10 | 25 |
35 |
45 |
---|---|---|---|---|
Zahnersatz | ||||
Tarif ZG20 |
0,03 EUR | 2,78 EUR |
3,74 EUR |
4,65 EUR |
Tarif ZG30 |
0,04 EUR | 5,08 EUR |
6,84 EUR |
8,52 EUR |
Tarif ZG50 |
0,07 EUR | 12,52 EUR |
16,90 EUR |
21,07 EUR |
Tarif ZG70 |
0,09 EUR | 25,27 EUR |
34,20 EUR |
42,97 EUR |
Kunststofffüllungen, Inlays, Prophylaxe, Kieferorthopädie | ||||
Tarif ZGB |
6,98 EUR | 6,59 EUR |
6,75 EUR |
6,76 EUR |
*Das Eintrittsalter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
In der Regel erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt zuerst einen Heil- und Kostenplan und eine Aufstellung über die Eigenbeteiligung. Den Heil- und Kostenplan reichen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Aufstellung über die Eigenbeteiligung schicken Sie am besten mit einer Kopie des Heil- und Kostenplans an die SDK. Wenn alles planmäßig läuft, erhalten Sie anschließend von Ihrer Krankenkasse und der SDK eine Kostenzusage. Nach der Behandlung bekommen Sie in der Regel eine Rechnung, in der die Leistung Ihrer Krankenkasse bereits abgezogen ist. Diese reichen Sie bitte im Original bei der SDK ein.
Grundsätzlich spielt die Häufigkeit der Behandlungen keine Rolle. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Zahnersatztarifen ZG20, ZG30, ZG50 und ZG70 in den ersten vier Jahren eine sogenannte "Zahnstaffel" gilt. Das heißt, die Leistungen sind auf insgesamt 3.000 Euro vom 1. bis 2. Jahr bzw. 6.000 Euro vom 1. bis 4. Jahr nach Versicherungsbeginn begrenzt. Bei dem Tarif für Zahnfüllungen und Inlays ZGB sind die Leistungen auf 500 Euro vom 1. bis 2. Jahr bzw. auf 1.000 Euro vom 1. bis 4. Jahr begrenzt. Danach gelten keine Begrenzungen mehr, sondern nur noch die tarifindividuellen Leistungssätze.
Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wird der Festzuschuss nur geringfügig erhöht. Wenn Sie fünf Jahren in Folge einen solchen Vorsorgebesuch beim Zahnarzt durch einen Stempel in Ihrem Bonusheft nachweisen, erhöht sich Ihr Festzuschuss von 50 auf 60 Prozent. Bei zehn Jahren in Folge sind es 65 Prozent.
Bei Beantragung der Versicherung müssen Sie die Zähne angeben, für die bereits eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz vorgesehen bzw. angeraten wurde. Diese sind dann nicht mehr in der Leistung des SDK-Tarifs enthalten.