Zahnzusatzversicherung

ZAHNprivat – Wünsche werden bezahlbar

Die Zahnzusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) verhilft Ihnen zu einem strahlenden Lächeln. Gerade für Zahnersatz wie zum Beispiel für Brücken, Kronen und Implantate zahlt die gesetzliche Krankenkasse auch bei regelmäßiger Vorsorge nur einen geringen Teil der Kosten. Wenn Sie eine hochwertige und langhaltende Versorgung Ihrer Zähne anstreben, kommt schnell ein vierstelliger Rechnungsbetrag zusammen, den Sie überwiegend aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Was muss ich tun, wenn ich eine Zahnersatzleistung oder -füllung benötige und Kosten dafür erstattet haben möchte?

In der Regel erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt zuerst einen Heil- und Kostenplan und eine Aufstellung über die Eigenbeteiligung. Den Heil- und Kostenplan reichen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Aufstellung über die Eigenbeteiligung schicken Sie am besten mit einer Kopie des Heil- und Kostenplans an die SDK. Wenn alles planmäßig läuft, erhalten Sie anschließend von Ihrer Krankenkasse und der SDK eine Kostenzusage. Nach der Behandlung bekommen Sie in der Regel eine Rechnung, in der die Leistung Ihrer Krankenkasse bereits abgezogen ist. Diese reichen Sie bitte im Original bei der SDK ein.

Was habe ich zu beachten, wenn ich mehrmals innerhalb kurzer Zeit beim Zahnarzt bin und Zahnersatz oder -füllungen benötige?

Grundsätzlich spielt die Häufigkeit der Behandlungen keine Rolle. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Zahnersatztarifen ZG20, ZG30, ZG50 und ZG70 in den ersten vier Jahren eine sogenannte "Zahnstaffel" gilt. Das heißt, die Leistungen sind auf insgesamt 3.000 Euro vom 1. bis 2. Jahr bzw. 6.000 Euro vom 1. bis 4. Jahr nach Versicherungsbeginn begrenzt. Bei dem Tarif für Zahnfüllungen und Inlays ZGB sind die Leistungen auf 500 Euro vom 1. bis 2. Jahr bzw. auf 1.000 Euro vom 1. bis 4. Jahr begrenzt. Danach gelten keine Begrenzungen mehr, sondern nur noch die tarifindividuellen Leistungssätze.

Wie hoch ist der Festzuschuss der Krankenkasse, wenn ich regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gehe?

Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wird der Festzuschuss nur geringfügig erhöht. Wenn Sie fünf Jahren in Folge einen solchen Vorsorgebesuch beim Zahnarzt durch einen Stempel in Ihrem Bonusheft nachweisen, erhöht sich Ihr Festzuschuss von 50 auf 60 Prozent. Bei zehn Jahren in Folge sind es 65 Prozent.

Was ist, wenn ich die Zahnzusatzversicherung abschließe und zu dem Zeitpunkt bereits behandlungsbedürftige Zähne habe?

Bei Beantragung der Versicherung müssen Sie die Zähne angeben, für die bereits eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz vorgesehen bzw. angeraten wurde. Diese sind dann nicht mehr in der Leistung des SDK-Tarifs enthalten.